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Politik

Partei-Verbot: Diese Voraussetzungen braucht es dafür

  • Aktualisiert: 17.01.2024
  • 16:52 Uhr
  • Julia Wolfer
Nach den kürzlichen Enthüllungen über das rechte Geheimtreffen von Potsdam wird auf Demonstration ein Partei-Verbot der AfD gefordert.
Nach den kürzlichen Enthüllungen über das rechte Geheimtreffen von Potsdam wird auf Demonstration ein Partei-Verbot der AfD gefordert.© picture alliance / epd-bild | Christian Ditsch

Das Partei-Verbot gilt als schärfstes Schwert des Rechtsstaats. Doch die Hürden, die es dafür zu bewältigen gibt, sind hoch. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie wahrscheinlich ein solches Verbot ist, das erfährst du hier.

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Partei-Verbot: Das Wichtigste in Kürze

  • Jüngst wurde bei der Recherche von Journalist:innen ein Treffen von AfD-Funktionär:innen und Rechtsextremist:innen aufgedeckt. Das hat die Debatte um ein AfD-Verbot erneut angefacht.

  • Partei-Verbots-Verfahren gelten als "schärfstes Schwert des Rechtsstaats". Doch die Hürden dafür sind hoch.

  • Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Partei-Verbot aussprechen. Die Voraussetzungen dafür sind im Grundgesetz geregelt.

  •  Unter anderem müssen der Partei verfassungsfeindliche Ziele nachgewiesen werden.

AfD-Verbot: Warum reden jetzt alle darüber?

Das Recherche-Netzwerk "Correctiv" hat ein heimliches Treffen von hochrangigen AfD-Funktionär:innen und Rechtsextremen aufgedeckt, darunter auch Martin Sellner von der Identitären Bewegung - eine Gruppierung, von der sich die AfD offiziell distanziert.

Bei dem Treffen in Potsdam soll unter anderem die Vertreibung von Millionen Menschen besprochen worden sein: Asylbewerber:innen, Ausländer:innen mit Bleiberecht und "nicht assimilierte deutsche Staatsbürger" sollen demnach Deutschland verlassen. Ein solcher Plan wäre klar rassistisch und verfassungsfeindlich.

Das gibt der Debatte um ein mögliches AfD-Verbots-Verfahren erneut Aufwind. Eine Petition will nun erreichen, dass sich der Bundestag mit einem Antrag für ein AfD-Partei-Verbot beschäftigt.

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Im Video: Diese Risiken gehen mit einem Partei-Verbot der AfD einher

Welche Kriterien müssen für ein Partei-Verbots-Verfahren erfüllt sein?

Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sind berechtigt, einen Antrag auf ein Partei-Verbot an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu stellen.

Das Partei-Verbot selbst kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Dafür sind zwei Drittel der Mitglieder des zuständigen Senats nötig - also sechs der acht Verfassungs-Richter:innen.

Die Voraussetzungen für ein Partei-Verbot sind nach Art. 21 Abs. 2 im Grundgesetz geregelt:

"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Der Absatz beinhaltet zweierlei: 

  1. Die Partei muss verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.
  2. Die Parteimitglieder oder Anhänger:innen müssen dabei planvoll handeln und in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise versuchen, diese Ziele zu erreichen.

Dabei muss es zumindest möglich erscheinen, dass das Handeln tatsächlich zum Erreichen der verfassungsfeindlichen Ziele führen könnte.

➤ 2017 wurde die NPD nicht verboten, weil das Bundesverfassungsgericht den Erfolg der Partei, verfassungsfeindliche Ziele zu erreichen, aufgrund ihrer politischen Bedeutungslosigkeit als unrealistisch einstufte.

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Diese Nachweise braucht es für ein Partei-Verbot 

Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Verbot aussprechen - aus gutem Grund. Das Partei-Privileg nach Art. 21 Grundgesetzt schützt den offenen Wettbewerb der politischen Parteien und Programme. Es wäre mit unserem Demokratie-Verständnis nicht vereinbar, wenn die Mehrheits-Parteien andere Parteien verbieten könnten, um sich so einfach der politischen Konkurrenz zu entledigen.

Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch:

  • Für ein Partei-Verbot müssen die verfassungsfeindlichen Ziele eindeutig nachgewiesen werden.
  • Dafür muss eine tiefgreifende Material-Sammlung vorgelegt werden - ein vorliegender Verfassungsschutz-Bericht allein reicht nicht aus.
  • Einzelne Äußerungen von Partei-Funktionär:innen reichen ebenfalls nicht aus. Verfassungsfeindliche Aussagen müssen der Gesamtpartei zurechenbar sein.
  • Eine Vernetzung von Partei-Funktionär:innen mit verfassungsfeindlichen Gruppen, zum Beispiel der rechtsextremistischen Szene, können als Nachweis herangezogen werden.

Was spricht für ein AfD-Partei-Verbot - was dagegen?

In der Frage, ob ein Verbots-Antrag gegen die AfD gestellt werden sollte, gehen die Meinungen von Politiker:innen, Politolog:innen und Jurist:innen auseinander.

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Das sagen Befürworter:innen

  • Es wurde schon häufiger von Verbindungen zwischen Rechtsextremen und der AfD berichtet - jüngst durch eine "Correctiv"-Recherche.
  • Der Verfassungsschutz schätzt die Partei in drei Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch ein.
  • Ein Partei-Verbots-Verfahren könnte Wähler:innen, die keine echten Anhänger:innen der rechten Ideologie sind, abschrecken.
  • Manche Jurist:innen und Politolog:innen sehen den Versuch, die AfD politisch zu bekämpfen, als gescheitert an. Sie argumentieren, es müssten alle Instrumente zur Bekämpfung jetzt eingesetzt werden, bevor es für ihren Einsatz zu spät ist.

Das sagen Gegner:innen

  • Ein Verbots-Verfahren könnte dazu führen, dass sich Teile der Bevölkerung weiter von der Demokratie entfremden.
  • Auch würde es die AfD in die Märtyrer-Rolle drängen und könnte zu einer weiteren Solidarisierung in der Bevölkerung führen - und der Partei am Ende nutzen.
  • Ein Verbot würde grundsätzlich nichts an der politischen Einstellung in der Bevölkerung ändern.
  • Verbots-Verfahren dauern sehr lange - bei der NPD zuletzt vier Jahre. Während des laufenden Verfahrens könnte die AfD bei Wahlen dadurch sogar verstärkt Wähler:innen mobilisieren.
  • Verbots-Verfahren sind kompliziert und mit Unsicherheit behaftet. Spricht sich das Bundesverfassungsgericht am Ende gegen ein Verbot aus, könnte das die Partei erst recht legitimieren.
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Im Video: Warum das Deutsche Institut für Menschenrechte die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt sieht

Wie erfolgversprechend wäre ein Partei-Verbots-Verfahren gegen die AfD?

Allgemein gilt ein Verbots-Verfahren gegen die AfD aufgrund der höheren politischen Relevanz als aussichtsreicher als zuletzt bei der NPD. Sollte die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, könnte sie diese mit höherer Wahrscheinlichkeit erreichen.

Der Ausgang eines Verfahrens wäre allerdings alles andere als sicher, denn im Gegensatz zur NPD sind keine verfassungsfeindlichen Ziele im Partei-Programm formuliert. Die Verfassungsfeindlichkeit der Gesamtpartei müsste eindeutig belegt werden.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hält einen Verbots-Antrag gegen die AfD laut eines Berichts des "Tagesspiegels" derzeit für falsch. Die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie müssten dafür in aggressiver, kämpferischer Weise angegriffen werden - zum Beispiel durch einen gewaltsamen Umsturz-Versuch. Dies sieht Papier derzeit nicht als gegeben.

Wurden bereits Parteien in der Bundesrepublik verboten?

Zwei Parteien wurden in der Geschichte der Bundesrepublik bislang verboten, beide in den 50er-Jahren:

  • die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP)
  • die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

Gegen die NPD wurde gleich zwei Verbots-Verfahren eingeleitet - beide scheiterten:

  1. 2003 scheiterte ein NPD-Verbot aufgrund des Einsatzes von V-Leuten aus verfahrensrechtlichen Gründen, noch bevor es zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht kam.
  2. 2017 kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich ist, aufgrund ihrer politischen Bedeutungslosigkeit diese verfassungsfeindlichen Ziele jedoch nicht erreichen kann.

Häufige Fragen zum Partei-Verbot

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