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Corona-Risikogebiete: Zählt deine Region dazu?

  • Veröffentlicht: 23.10.2020
  • 19:22 Uhr
  • Galileo
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© Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Zahlreiche Städte und Kreise haben die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten - und gelten als Risikogebiete. Ob deine Region dazu zählt und worauf du dann achten musst, erfährst du hier. Und: Wo dieses Jahr Weihnachtsmärkte erlaubt sind.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Risikogebiete

  • Die Gesundheitsämter in Deutschland haben am Freitagmorgen (23. Oktober) nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 11.242 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet. Am Vortag waren es 11.287 Fälle.

  • Mittlerweile zählt fast jede zweite Kommune in Deutschland als Risikogebiet. Nach Angaben des RKI vom frühen Freitagmorgen haben bundesweit 198 von 412 Land- und Stadtkreisen den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten. 35 davon liegen sogar über einer Inzidenz von 100; 3 von ihnen überschreiten die Inzdienz von 200.

  • Besonders schwer betroffen sind nach wie vor Regionen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Ob auch deine Region als Risikogebiet gilt und worauf du dann achten musst, erfährst du unten.

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Corona-Fallzahlen in Deutschland

Laborbestätigte Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Stand: 23. Oktober).
Laborbestätigte Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Stand: 23. Oktober). © Quelle: RKI/RND

Ist deine Region dabei? Corona-Risikogebiete in Deutschland

Laut dem RKI (Robert-Koch-Institut) wurden die folgenden Regionen der Inzidenzwert von 50 überschritten (Stand: 23. Oktober). Was genau hinter der 50 steckt, erfährst du auf dieser Seite.

Baden-Württemberg (Gesamt 61,3)

Alb-Donau-Kreis (118,7), Baden-Baden (65,2), Böblingen (76,9), Breisgau-Hochschwarzwald (62,2), Calw (52,1), Emmendingen (53,5), Enzkreis (76,7), Esslingen (95,7), Freiburg im Breisgau (61,9), Freudenstadt (60,9), Göppingen (65,9), Heidelberg (52,0), Heidenheim (66,3), Heilbronn (140,6), Ludwigsburg (86,5), Main-Tauber-Kreis (77), Mannheim (93,4), Neckar-Odenwald-Kreis (69,6), Ostalbkreis (53,8), Ortenaukreis (55,7), Pforzheim (60,3), Reutlingen (63,0), Rottweil (62,9), Schwäbisch Hall (66,1), Stuttgart (81,1), Tübingen (63,8), Ulm (82,8)

Bayern (Gesamt 66,7)

Aichach-Friedberg (60,9), Aschaffenburg (51,1), Augsburg Landkreis (76,5), Augsburg-Stadt (121,7), Bayreuth (76,2), Bayreuth Landkreis (54,0), Berchtesgadener Land (238,8), Cham (60,2), Dachau (85,2), Deggendorf (61,1), Dingolfing-Landau (51,7), Donau-Ries (92,4), Ebersberg (63,3), Eichstätt (52,7), Freising (53,3), Fürstenfeldbruck (76,1), Fürth (67,0), Günzburg (66,1), Haßberge (52,1), Ingolstadt (66,2), Kaufbeuren (81,1), Kempten (57,8), Kitzingen (61,4), Landsberg am Lech (74,0), Landshut (71,3), Lichtenfels (62,9), Lindau am Bodensee (51,2), Memmingen (65,8), Miesbach (67,0), Miltenberg (59,0), Mühldorf/Inn (92,3), München Stadt (86,8), München Landkreis (67,9), Neuburg-Schrobenhausen (64,7), Neumarkt i.d. OPf. (58,7), Neustadt an der Waldnaab (119,6), Neu-Ulm (65,1), Nürnberg (71,2), Ostallgäu (87,8), Passau Landkreis (113,7), Passau Stadt (79,5), Pfaffenhofen an d. Ilm (68,6), Regen (69,8), Regensburg (51,6), Rosenheim Kreis (85,7), Rosenheim Stadt (114,9), Rottal-Inn (161,3), Schweinfurt Kreis (125,6), Schweinfurt Stadt (114,1), Starnberg (57,8), Straubing (98,3), Tirschenreuth (70,8), Traunstein (62,2), Unterallgäu (83,9), Weiden/Oberpfalz (126.3), Weilheim-Schongau (84,9), Weißenburg-Gunzenhausen (51,7), Wunsiedel im Fichtelgebirge (75,7), Würzburg Landkreis (65,3), Würzburg Stadt (89,1)

Berlin (Gesamt 105,8)

Charlottenburg-Wilmersdorf (86,4), Neukölln (211,7), Mitte (203,9), Friedrichshain-Kreuzberg (130,5), Lichtenberg (53,1), Pankow (55,0), Reinickendorf (107,1), Steglitz-Zehlendorf (77,8), Spandau (68,8), Tempelhof-Schöneberg (146,2)

Brandenburg (26,8)

Cottbus (74,2)

Bremen Stadt (83,7)

Hamburg Stadt (52,8)

Hessen (80,5)

Bergstraße (79,9), Darmstadt (107,6), Darmstadt-Dieburg (80,2), Fulda (50,2), Frankfurt/Main (135), Gießen (52,01), Groß-Gerau (122.2), Hochtaunuskreis (82,7), Kassel Stadt (79,2), Kassel Landkreis (63,8), Lahn-Dill-Kreis (68,3), Main-Kinzig Kreis (83,2), Main-Taunus-Kreis (93,5), Marburg-Biedenkopf (108,9),Odenwaldkreis (54,8), Offenbach am Main (112,0), Offenbach Landkreis (83,5), Rheingau-Taunus-Kreis (66,8), Wiesbaden (74,3)

Niedersachsen (37,2)

Cloppenburg (77,3), Delmenhorst (131,5), Emsland (56,0), Grafschaft Bentheim (88,2), Northeim (54,4), Oldenburg Landkreis (78,7), Osnabrück (52,6), Vechta (119,0), Verden (73,7)

Nordrhein-Westfalen (74,5)

Städteregion Aachen (111,7), Bielefeld (73,9), Bochum (72,2), Bonn (77,3), Borken (52,5), Coesfeld (56,2),Dortmund (61,4), Duisburg (89,6), Düsseldorf (97,6), Düren (124,3), Ennepe-Ruhr (87,3), Essen (90,4), Gelsenkirchen (129,0), Gütersloh (68,8), Hagen (92,2), Hamm (82,3), Herford (73,8), Herne (131,0), Hochsauerlandkreis (52,7), Kleve (65,0), Köln (120), Krefeld (83,5), Leverkusen (90,4), Lippe (56,7), Märkischer Kreis (60,2), Mettmann (76,8), Mönchengladbach (70,1), Mülheim an der Ruhr (60,4), Oberbergischer Kreis (62,1), Oberhausen (67,8), Olpe (66,4), Recklinghausen (105,5), Remscheid (115,0), Rheinisch-Bergischer Kreis (71,3), Rhein-Erft-Kreis (58,4), Rhein-Neuss (52,7), Rhein-Sieg-Kreis (59,1), Siegen-Wittgenstein (57,8), Solingen (162,6), Unna (99,0), Warendorf (79,2), Wuppertal (87,2)

Rheinland-Pfalz (50,5)

Altenkirchen (118,0), Bernkastel-Wittlich (79,1), Birkenfeld (96,4), Cochem-Zell (68,4), Eifelkreis Bitburg-Prüm (158,5), Ludwigshafen (73,7), Mainz (86,0), Neuwied (50,3), Vulkaneifel (74,2), Zweibrücken (52,6)

Saarland (69,5)

Merzig-Wadern (71,7), Neunkirchen (59,4), Saarlouis (75,1), Saarpfalz-Kreis (52,0), Stadtverband Saarbrücken (66,0), St. Wendel (111,5)

Sachsen (52,7)

Bautzen (71,1), Erzgebirgskreis (139.4), Mittelsachsen (51,3), Nordsachsen (68,8), Sächsische Schweiz Osterzgebirge (76,6), Zwickau (53,3)

Sachsen-Anhalt (23,0)

Jerichower Land (67,0)

Thüringen (31,1)

Altenburger Land (53,7), Saale-Holzland-Kreis (67,5), Sömmerda (70,6), Unstrut-Hainich-Kreis (57,7)

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Wo gibt es aktuell keine Risikogebiete?

Derzeit es keine Risikogebiete in Mecklenburg-Vorpommern (19,8) und Schleswig-Holstein (25,6).

Lass dich warnen

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Corona-Regeln: Der aktuelle Stand in den Bundesländern

Mit härteren Corona-Auflagen hoffen Bund und Länder den rasanten Anstieg der Infektionszahlen insbesondere in deutschen Risikogebieten einzudämmen. Wie die Bundesländer im Kampf gegen die Corona-Pandemie vorgehen, können sie weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier erfährst du, was der deutsche Föderalismus mit dem vermeintlichen Corona-Chaos zu tun hat.

Wichtig: Weiterhin gilt die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr sowie Abstands- und Hygienebestimmungen. Vielerorts gelten auch Kontaktbeschränkungen. Mehr dazu unten.

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Freunde treffen und private Feiern: Was geht laut der dpa noch? 👫

Baden Württemberg

Öffentliche Ansammlungen sind auf 10 Menschen beschränkt. Generell ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Private Feiern und Feste sind nur mit bis zu 10 Menschen erlaubt. Mehr als 10 Menschen dürfen nur zusammenkommen, wenn alle von ihnen aus maximal 2 Haushalten kommen oder miteinander verwandt sind - also Geschwister und deren Kinder, Ehegatten und Partner.

Bayern

Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Lokal kann die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. Wenn der Inzidenzwert stabil über 50 steigt, sollen sich nur noch Personen von maximal 2 Hausständen, nahe Angehörige oder Gruppen von bis zu 5 Personen versammeln dürfen.

Hochzeitsfeiern, andere Feiern sowie Vereinssitzungen, dürfen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien stattfinden. Aber wenn der Inzidenzwert von 35 in einer Kommune überschritten wird, gilt: In öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen sich dann maximal noch 50 Personen aufhalten. In privaten Räumen wird dann dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Nur noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen feiern, wenn es regional mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen gibt. In der Gastronomie gelten unterschiedliche Sperrzeiten bei höheren Corona-Zahlen: Entweder ab 23 Uhr (ab Warnwert 35), 22 Uhr (ab Warnwert 50) oder um 21 Uhr (ab Warnwert 100).

Berlin

Im Freien dürfen sich von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr nur noch 5 Personen oder Menschen aus 2 Haushalten versammeln. Ein Gericht kippte eine Sperrstunde für Kneipen, Geschäfte und Spätverkaufsstellen zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. In dieser Zeit darf jedoch weiterhin kein Alkohol ausgeschenkt werden.

An privaten Feiern in geschlossenen Räumen dürfen von Samstag an nur noch Angehörige eines Haushalts plus maximal 5 andere Menschen teilnehmen. Bis dahin dürfen sich maximal 10 Personen treffen. Draußen dürfen sich von Samstag an nur noch 25 statt bisher 50 Menschen treffen. Nachts dürfen sich im öffentlichen Raum im Freien von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr nur noch maximal 5 Personen oder Angehörige von 2 Haushalten versammeln.

Brandenburg

Es gelten grundsätzlich keine Kontaktbeschränkungen. Ab 50 neuen Infektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen können sich jedoch nur noch bis zu 10 Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Zudem gilt bereits ab dem Wert 35 ab 23.00 Uhr ein Ausschankverbot für Alkohol in Lokalen und Restaurants. Eine Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr, im Handel sowie ab 35 neuen Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auch in Büros und Gaststätten, wenn man nicht am Platz ist.

Private Feiern in Wohnungen oder im Garten sind grundsätzlich nur mit bis zu 75 Menschen erlaubt, in Gaststätten oder Gemeindesälen bestimmt die Raumgröße bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern die Teilnehmerzahl. Bei mehr als 35 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt dürfen nur noch bis zu 25 in öffentlichen Räumen und 15 Menschen zuhause privat feiern. Ab einem Wert von 50 liegen die Obergrenzen bei 10 Menschen in öffentlichen und 10 Personen aus bis zu 2 Haushalten in Privaträumen.

Bremen

Wegen der hohen Infektionszahlen in der Stadt Bremen dürfen sich dort in der Öffentlichkeit höchstens 5 Personen ohne Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander treffen. Zu privaten Treffen und Feiern dürfen höchstens 10 Menschen zusammenkommen. Der Senat empfiehlt dringend, dass nur Personen aus maximal 2 Haushalten an Feiern teilnehmen. Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal 5 Personen treffen, ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus 2 Haushalten. Bremerhaven ist wegen des niedrigen Inzidenzwertes davon nicht betroffen.

Hamburg

Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt.

Für Feiern im privaten Raum, zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, gilt in der Hansestadt derzeit eine Obergrenze von 25 Personen. Bei Feiern in angemieteten Räumen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, dürfen maximal 50 Menschen zusammenkommen.

Hessen

Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen treffen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen und unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie stammen.

Private Feiern in angemieteten Räumen dürfen von höchstens 25 Personen besucht werden ab einem Wert von 35 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen. Steigt die Neuinfektionszahl auf 50, liegt die maximale Teilnehmerzahl für Privatfeiern im öffentlichen Raum bei 10 Personen.

Mecklenburg-Vorpommern

Es gibt aktuell keine Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum. Doch sind alle angehalten, möglichst die gebotenen Abstände einzuhalten und Mundschutz zu tragen. Gibt es in einer Region aber mehr als 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen aus 2 Hausständen begrenzt. Kommt der Anstieg nach 10 Tagen nicht zum Stillstand, dürfen sich nur noch 5 Personen treffen.

Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen, Beisetzungen oder religiösen Festen auch 75. Laut Beschluss der Landesregierung dürfen bei mehr als 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen nur noch maximal 10 Personen aus höchstens 2 Hausständen an Familienfeiern teilnehmen.

Niedersachsen

Für Gruppen von bis zu 10 Personen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Treffen nicht. Bei Angehörigen oder Mitgliedern zweier Haushalte kann die Gruppe auch größer sein, ohne dass der Abstand eingehalten werden muss. Für Treffen im Privaten gilt: Maximal 25 drinnen beziehungsweise 50 draußen. Die Obergrenze für Treffen in der Gastronomie liegt bei 100 Gästen - hier gibt es je nach Uhrzeit Einschränkungen bei Alkohol. Steigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche über 35 oder 50, müssen diese Obergrenzen im betroffenen Kreis oder in der kreisfreien Stadt gesenkt werden.

Nordrhein-Westfalen

Grundsätzlich dürfen sich Gruppen mit bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Ab einem Neuinfektionswert von 50 sind im jeweiligen Kreis oder in der Stadt nur noch Treffen von 5 Menschen erlaubt.

Steigt die Neuinfektionszahl über 35, sind nur noch 25 Feiernde bei Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Wohnung erlaubt. Bei einem Infektionswert von 50 dürfen nur noch 10 Personen teilnehmen.

Rheinland-Pfalz

Es dürfen sich bis zu 10 Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie kommen, treffen. Die Landeshauptstadt Mainz begrenzt den Aufenthalt im öffentlichen Raum auf maximal 5 Personen oder 2 Haushalte.

Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen. Wenn nun die Alarmstufe Rot des Warn- und Alarmplanes des Landes mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche erreicht wird, soll die Zahl der Teilnehmer bei privaten Feiern im öffentlichen Raum auf 10 oder 2 Hausstände begrenzt werden. Es gibt dann auch eine dringende Empfehlung, die Teilnehmerzahl bei Feiern im Privatbereich auf höchstens 10 zu begrenzen.

Saarland

Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen.

Bei privaten Festen in Gaststätten oder angemieteten Räumen sind maximal 25 Feiernde erlaubt, sobald die Neuinfektionszahl 35 übersteigt. Wird die nächste Warnstufe erreicht - 50 und mehr Neuinfizierte je 100 000 Menschen in einer Woche - sind höchstens noch 10 Menschen bei Privatfeiern im öffentlichen Raum zulässig.

Sachsen

Es können sich 2 Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu 10 Menschen sind erlaubt, drinnen wie draußen. Künftig soll bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen in der Gastronomie eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr gelten. Bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche soll ab 22.00 Uhr ein Verkaufsverbot von Alkohol gelten.

In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen sind möglich. Es ist geplant, dass private Feiern ab 35 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche auf 25 Teilnehmer begrenzt werden, ab einem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen sollen nur 10 Menschen erlaubt sein.

Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung empfiehlt, sich mit nicht mehr als 10 Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst gering zu halten. Ein Kontaktverbot gibt es nicht.

Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Professionell organisierte Feste wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen stattfinden. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können je nach Infektionsgeschehen Allgemeinverfügungen erlassen.

Schleswig-Holstein

Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch 10 Personen gemeinsam aufhalten.

Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln. Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Gebiet sind bei privaten Feiern nur noch 25 Teilnehmer im öffentlichen Raum und zu Hause 15 erlaubt. Steigt der Inzidenzwert auf 50, sinkt die Zahl auf jeweils 10.

Thüringen

Es gelten keine Kontaktbeschränkungen. Allerdings empfiehlt die aktuelle Verordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal 10 Menschen zu treffen.

Familienfeiern mit mehr als 50 Teilnehmern müssen dem jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet werden. Im Freien müssen Familienfeiern ab 100 Teilnehmern bei den Behörden angezeigt werden. Ab November werden die Vorgaben verschärft. Dann müssen private Feiern in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Menschen angemeldet werden, im Freien liegt die Obergrenze dann bei 75 Teilnehmern.

Galileo vom 2020-04-22

G-Testet: Maskenpflicht - Welche Masken taugen wirklich was?

Die Maskenpflicht kommt und die Auswahl an Modellen ist groß. Doch worin unterscheiden sich diese, wie werden sie geprüft und welche Maske ist für welchen Zweck die Beste? "Galileo" hat verschiedene Modelle getestet.

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Wie oft und lang kann man Einweg-Masken tragen?

Was passiert bei Missachtung der Corona-Regeln? 😷

Baden Württemberg

Die Bußgelder reichen bis zu 250 Euro bei Falschangaben bei den Personalien in Gaststätten. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sind mindestens 100 Euro fällig. In Geschäften, Restaurants oder Freizeitparks gilt hier ein Bußgeld von mindestens 50 Euro.

Bayern

Wer keine Maske trägt, muss mit bis zu 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen rechnen. Sobald der Grenzwert von 50 Neuinfektionen in einer Region in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten ist, soll es auf stark besuchten öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht geben. Wer in Gaststätten falsche Angaben macht, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.

Berlin

In den Bussen und Bahnen in Berlin wird bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben. Gästen, die in den Unterlagen falsche Angaben machen, droht ebenfalls ein Bußgeld.

Brandenburg

In Brandenburg kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske mindestens 50 Euro Bußgeld, bis zu 250 Euro Bußgeld für "notorische Maskenverweigerer". Wer versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und der Pflicht nach Aufforderung gleich folgt, soll kein Bußgeld zahlen müssen. Wer persönliche Angaben in Cafés oder Restaurants zur Nachverfolgung von Kontakten falsch angibt, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro rechnen.

Bremen

Wer in Geschäften oder in Bus und Bahn ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Wer in einem Restaurant falsche Angaben zur Person macht, kann mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft werden. Verstöße gegen die Quarantäne-Auflagen können mit Beträgen zwischen 400 und 4.000 Euro geahndet werden.

Hamburg

Wer bei geltender Maskenpflicht im öffentlichen Raum, also etwa in Geschäften, ohne Mund-Nase-Bedeckung erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. In Hamburgs Bussen oder Bahnen ist weiterhin eine Vertragsstrafe von 40 Euro fällig, die aber nun um ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erhöht werden kann, sodass auch dann insgesamt 80 Euro fällig wären. Wer sich in Hamburger Bars und Restaurants mit falschen Kontaktdaten in die Corona-Gästelisten einträgt, muss mit 150 Euro Bußgeld rechnen.

Hessen

Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen. Die Höhe des Bußgeldes für das Eintragen falscher Namen in Gästelisten von Restaurants oder Kneipen steht noch nicht fest.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer in Nahverkehr und Einzelhandel beträgt 50 Euro. Die Obergrenze für Masken-Verstöße liegt bei 150 Euro. Wer sich in Bars, Cafés und Restaurants mit falschen Kontaktdaten in die Corona-Gästelisten einträgt, muss derzeit noch mit keinem Bußgeld rechnen.

Niedersachsen

Hier müssen Maskenverweigerer bis zu 150 Euro zahlen, die Höchstsumme für Corona-Verstöße liegt laut Verordnung bei bis zu 25.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen

Wer in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Im öffentlichen Nahverkehr sind sogar 150 Euro fällig - ohne zusätzliche Aufforderung. Im Restaurant kostet es 250 Euro, wenn man einen falschen Namen angibt.

Rheinland-Pfalz

Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, muss in Rheinland-Pfalz 50 Euro bezahlen. Wer falsche Namen in Gaststätten hinterlässt und dabei erwischt wird, muss bis zu 150 Euro Bußgeld bezahlen.

Saarland

Für Verstöße gegen die Maskenpflicht müssen bis zu 100 Euro bezahlt werden, bei einem ersten Verstoß können es die Behörden bei einem Verwarngeld von 50 Euro belassen. Das Bußgeld für falsche Namensangaben in Gaststätten soll mindestens 50 Euro betragen, die genaue Höhe steht aber noch nicht fest.

Sachsen

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften wird ein Bußgeld von 60 Euro erhoben.

Sachsen-Anhalt

Wer in Sachsen-Anhalt gegen die Maskenpflicht verstößt, muss keine Strafe zahlen.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse. Außerdem wird ein Bußgeld von 1.000 Euro bei Falschangaben auf Besucherlisten erhoben. In Einzelfällen kann das Bußgeld aber auch niedriger oder höher als 1.000 Euro pro Gast in einem Restaurant sein.

Thüringen

Menschen, die in Gaststätten falsche Kontaktangaben machen, müssen kein Bußgeld befürchten. Stattdessen muss der Wirt Sorge dafür tragen, dass die Angaben richtig sind. Sind sie offensichtlich falsch, weil zum Beispiel Fantasienamen benutzt wurden, muss der Betreiber oder Inhaber die Bewirtung des Gastes ablehnen. Ansonsten drohen dem Wirt Bußgelder von 500 bis 1.000 Euro.

Wo ist die Ansteckungsgefahr am größten?

In Pflegeheimen und bei Freizeitaktivitäten ist das Corona-Infektionsrisiko der österreichischen Gesundheitsagentur zufolge besonders hoch.
In Pflegeheimen und bei Freizeitaktivitäten ist das Corona-Infektionsrisiko der österreichischen Gesundheitsagentur zufolge besonders hoch.© Galileo

Was ist mit Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen? 🎄

Baden-Württemberg

Die Entscheidung, ob und wie Weihnachtsmärkte stattfinden, liegt bei den Kommunen. Voraussetzung sei, dass die Corona-Infektionslage in der Region es erlaube, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Menschen sind erlaubt. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind und die Kontakte nicht nachvollzogen werden können, bleiben bis mindestens Ende des Jahres verboten.

Bayern

Weihnachtsmärkte sind mit entsprechenden Konzepten und an Orten mit geringen Neuinfektionsraten grundsätzlich möglich. Allgemein dürfen die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen - das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Aber: Steigen die Corona-Zahlen, dann wird die Teilnehmerzahl reduziert. Steigt der Inzidenzwert auf über 100, sind Veranstaltungen auf maximal 50 Teilnehmer begrenzt.

Berlin

Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl bei Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich liegt bei 1.000. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen bis zu 5.000 Menschen zusammenkommen.

Brandenburg

Private Feiern in Wohnungen oder im Garten sind grundsätzlich nur mit bis zu 75 Menschen erlaubt, in Gaststätten oder Gemeindesälen bestimmt die Raumgröße bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter die Teilnehmerzahl. Bei mehr als 35 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt dürfen nur noch bis zu 25 in öffentlichen Räumen und 15 Menschen zuhause privat feiern dürfen, ab 6 Gästen außerhalb des Haushalts besteht Anzeigepflicht. Ab einem Wert von 50 liegen die Obergrenzen bei zehn Menschen in öffentlichen und 10 Personen aus bis zu 2 Haushalten in Privaträumen.

Bremen

In der Stadtgemeinde Bremen müssen wegen des hohen Corona-Inzidenzwertes alle Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, auf maximal 10 Teilnehmer beschränkt werden. Für Veranstaltungen - etwa Theater oder Lesungen - ohne Alkoholausschank liegt die Grenze bei 100 Teilnehmern. Großveranstaltungen wie der Freipark oder Messen wurden unterbrochen. Die Maßnahmen gelten solange, bis der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt. Angesichts der hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen gibt es eine Sperrstunde für die Gastronomie und ein Alkoholverkaufsverbot von 23.00 bis 6.00 Uhr. In der gleichen Zeit gilt auch ein Alkoholverkaufsverbot in allen Verkaufsstellen wie Kiosken und Tankstellen. Bremerhaven ist wegen des niedrigen Inzidenzwertes davon nicht betroffen.

Hamburg

Geplant ist, dass Weihnachtsmärkte unter Einhaltung von Hygieneauflagen im Freien stattfinden dürfen, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt. Der Ausschank von Alkohol soll nur in abgetrennten Bereichen erlaubt werden, in denen man sitzt. Allgemein sind Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze im Freien nur noch mit bis zu 100 Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmern zulässig. Erfolgt während der Veranstaltung Alkoholausschank, reduziert sich die Zahl der erlaubten Teilnehmer jeweils um die Hälfte. Zu den Fußballspielen des Hamburger SV und des FC St. Pauli sowie zu anderen Sportgroßveranstaltungen sind aktuell maximal 1.000 Zuschauer zugelassen, da die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über 35 liegt. Fällt sie wieder darunter, kann die Platzkapazität bis zu 20 Prozent ausgelastet werden.

Hessen

Das Land will Weihnachtsmärkte grundsätzlich ermöglichen, die Märkte sollen aber entzerrt und die Stände nach Möglichkeit über die Innenstädte verteilt werden. Prinzipiell sind bei öffentlichen Veranstaltungen höchstens 150 Teilnehmer zugelassen ab einer Zahl von 35 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen. Steigt der Wert der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz auf 50, wird die Zahl der Teilnehmer bei öffentlichen Veranstaltungen auf 100 begrenzt.

Mecklenburg-Vorpommern

Weihnachtsmärkte dürfen laut Landesregierung stattfinden. In Regionen, in denen die Corona-Ampel auf Rot steht, fallen Herbst- und Weihnachtsmärkte jedoch aus. In Räumen dürfen maximal 200 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen, im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1.000 Menschen zugelassen werden. Zu Profi-Sportveranstaltungen dürfen nach einem Beschluss wieder mehr Zuschauer kommen. Volksfeste bleiben verboten. Ab 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen wird die Teilnehmerzahl an öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien auf maximal 100 reduziert. Das gilt ebenso für Sportveranstaltungen.

Niedersachen

Weihnachtsmärkte können geplant werden - dafür müssen Hygienekonzepte und Abstandsregelungen eingehalten werden und die Infektionszahlen in den nächsten Wochen stabil bleiben. Für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern drinnen wie draußen. Ausnahme sind Sportveranstaltungen, sie bedürfen bei mehr als 500 Zuschauern aber der vorherigen Zulassung. Für Messen oder Kongresse gilt dies unabhängig von der Teilnehmerzahl. Bei Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen oder Synagogen hängt die Höchstzahl von der Größe der Räumlichkeiten ab.

Nordrhein-Westfalen

Weihnachtsmärkte sind erlaubt, wenn sie etwa umzäunt sind, so dass man die Besucherströme lenken und begrenzen kann. Stehtische mit fest zugewiesenen Plätzen zum Beispiel an Glühweinständen sind erlaubt. Ab 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen sind Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind sowohl im Außenbereich als auch in geschlossenen Räumen maximal 100 Personen zulässig - die zuständigen Behörden können Ausnahmen erlauben.

Rheinland-Pfalz

Weihnachtsmärkte sollen möglichst über größere Räume in den Städten verteilt werden. Angedacht sind auch Weihnachtsdörfer mit Kontakterfassung und begrenzter Personenzahl. In Innenräumen dürfen sich allgemein bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 250 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. In der Landeshauptstadt Mainz liegt die Obergrenze im Freien bei 250 Menschen.

Saarland

Zur Veranstaltung von Weihnachtsmärkten gibt es noch keine konkreten Verordnungen. Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Beim Kurs-, Trainings- oder allgemeinen Sportbetrieb sind Zuschauer nicht mehr zugelassen.

Sachsen

Wegen der unterschiedlichen Entwicklung im Land soll es keine einheitliche Corona-Regelung für Weihnachtsmärkte geben. Grundsätzlich können die Märkte bei Geneh

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