Strafe von bis zu 10.000 Euro: Diese Karnevalskostüme sollte man nicht tragen
Staffel 2020 • 30.01.2023 • 16:20
© Wochit
Den einen graut’s davor, die anderen können es kaum erwarten: Der Karneval steht vor der Tür – und mit ihm die Frage, als was man sich dieses Jahr verkleiden könnte. Zu den beliebtesten Kostümen zählen unter anderem Polizist und Feuerwehrmann. Doch wer sich beispielsweise als Gesetzeshüter ins bunte Getümmel stürzen will, kann sich strafbar machen!
Nämlich dann, wenn kein Unterschied zu einer echten Dienstuniform erkennbar ist. Laut §132a des Strafgesetzbuches kann der Strafbestand des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen vorliegen, wenn Kostümierte unbefugte Diensthandlungen vornehmen. Merke: Ist das Karnevalskostüm eine Uniform öffentlicher Behörden muss klar erkennbar sein, dass es sich nur um eine Verkleidung handelt – dann ist man auf der sicheren Seite.
Auch bei unechten Waffen ist besondere Umsicht geboten. Wer bei Schwertern, Degen, Pistolen und Co. zu Attrappen greift, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlichsehen, riskiert laut "bussgeld.org" eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Sie gehen nämlich als sogenannte Anscheinswaffen und dürfen nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Das Tragen symbolträchtiger Kennzeichen wie beispielsweise das Hakenkreuz und die Siegrune sind übrigens generell verboten.