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Gartenpartys: Wie oft und wie laut?

Gartenpartys im Sommer: Diese Regeln gelten

  • Aktualisiert: 14.08.2023
  • 13:56 Uhr
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Sommer, Sonne, Partyzeit! Bei den warmen Temperaturen veranstalten die Menschen wieder häufiger Partys – sowohl in der Wohnung als auch im Garten oder auf dem Balkon. Doch was sollte man beachten, damit sich die Nachbarn nicht beschweren und damit man nicht plötzlich die Polizei vor der Haustür stehen hat? Wir klären dich auf…

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Ein paar Freunde einladen, ein bisschen Musik laufen lassen und den Grill anschmeißen. Was haben wir es vermisst: die geliebten Sommerpartys im Garten oder auf dem Balkon an sonnigen Tagen. Doch dabei ist auch Vorsicht geboten. Denn es gibt einige Punkte, die man bei einer Gartenparty im Sommer beachten sollte – damit die Feier nicht im Nachbarschaftsstreit oder sogar mit einer Anzeige wegen Ruhestörung endet. 

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Christian Decke erklärt, was bei einer Gartenparty laut Gesetz erlaubt und was strikt verboten ist. Hier die sechs wichtigsten Fragen und Antworten:

1. Wie oft darf ich zu Hause Party machen?

Vielleicht denkst du jetzt: 'Na, so oft ich will'. Tja, schön wär's, stimmt aber nicht. Laut Gesetz ist es tatsächlich gar nicht erlaubt, zu Hause Partys zu schmeißen. Anwalt Christian Decke klärt auf: 

"Es gibt kein allgemeines Recht, in der Wohnung eine Anzahl von Partys zu feiern. Es ist ein Irrglaube, dass man das einmal im Monat oder vielleicht sogar einmal in der Woche dürfte. Grundsätzlich muss ich als Mieter natürlich immer die Hausordnung beachten und dementsprechend Rücksicht auf meine Nachbarn nehmen"

Das bedeutet: Wenn bei einer Party die normale Zimmerlautstärke beachten wird und die Nachbarn nicht belästigt werden, können kleine Feste stattfinden. 

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2. Ab wann handelt es sich bei einer Party um eine Ruhestörung?

In Deutschland gilt Werktags und Samstags zwischen 22:00 Uhr und 6:00 oder 7:00 Uhr (je nach Bundesland) die Nachtruhe. An Sonn- und Feiertagen gilt generell Ruhezeit. Das heißt, dass Lärm während dieser Zeit verboten ist. Alltägliche Geräusche wie Duschen, TV schauen oder Telefonieren fallen selbstverständlich nicht unter Ruhestörung. Laute Musik gilt aber nicht als Alltagsgeräusch und ist somit Mo-Sa ab 22 Uhr unerlaubt. 

3. Welche Konsequenzen drohen mir bei Ruhestörung?

Der Sommer 2022 kann kommen! Aber Achtung: wer bei seiner Grillparty z.B. im Garten Ruhestörung betreibt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Der Sommer 2022 kann kommen! Aber Achtung: wer bei seiner Grillparty z.B. im Garten Ruhestörung betreibt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.© Imago

Und wenn man es doch ein wenig mit der Party-Lautstärke während der Nachtruhe übertrieben hat? Christian Decke erläutert die Konsequenzen, die bei einer Ruhestörung drohen. 

"Wenn ich tatsächlich Ruhestörung betreibe, muss ich mit einer Geldbuße rechnen, die bis zu 5.000 Euro betragen kann"

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4. Muss ich die Polizei in meine Wohnung lassen?

Oh oh, und was tun, wenn verärgerte Nachbarn wegen des Party-Lärms die Polizei rufen und die Beamten vor der Tür stehen? Muss ich sie in meine Wohnung lassen? Oder kann ich der Polizei den Zutritt verweigern? Anwalt Christian Decke zu der aktuellen Gesetzeslage:

"Die Polizisten müssen bei ihren Einsätzen die Verhältnismäßigkeit wahren. Sie werden sich also zunächst selbst überzeugen, ob eine Lärmbelästigung vorliegt. Stellen sie das fest, können sie auch in der Wohnung nach der Lärmquelle suchen. Wenn sie auf Widerstand stoßen oder eine Lärmbelästigung feststellen, die nicht abgestellt wird, dann droht eine Geldbuße und eine Anzeige wegen Lärmbelästigung"

In Extremfällen hat die Polizei auch das Recht, die Party komplett aufzulösen. 

Unser Tipp: Um Streitigkeiten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sprich am besten im Vorfeld mit deinen Nachbarn und informiere sie über deine Gartenparty – oder lade sie sogar als Gast zu deiner Party ein. 

5. Darf ich im Garten oder auf dem Balkon meiner Mietwohnung grillen?

Wenn du denkst, dass das Grillen im Garten oder auf dem Balkon einer Mietwohnung erlaubt ist, liegst du leider daneben. Christian Decke verrät, worauf du unbedingt bei einer Grillparty achten solltest, wenn du Ärger vermeiden willst. Lammfleisch grillen lohnt sich.

"Grillen ist nicht grundsätzlich erlaubt. Hier lohnt sich der Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung. Der/die Vermieter:in  kann das Grillen ganz verbieten oder auf bestimmte Grillarten beschränken. Wenn ich gegen dieses Verbot verstoße, droht eine Abmahnung und im schlimmste Fall sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrages"

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6. Dürfen Nachbarn mir das Grillen verbieten?

Der/die Vermieter:in hat also das Recht, dir das Grillen zu untersagen, aber können dir auch Nachbarn das Grillen, zum Beispiel wegen zu viel Qualm, verbieten? Laut Anwalt Christian Decke ist das möglich:

"Die Nachbarn können grundsätzlich einen Unterlassungsansprüche gegen grillende Mieter:innen haben. Erforderlich ist hier, eine wesentliche oder erhebliche Beeinträchtigung durch das Grillen. Wenn der Grill z.B. eine starke Rauchentwicklung verursacht und der Rauch in die Nachbarwohnung eindringt, kann der oder die Nachbar:in einen Unterlassungsanspruch durchsetzen"

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